Leuchtreklame Luzern – LED-Neonschilder & Lichtwerbung
LED-Neonschilder – Leuchtreklame Luzern von Neon Atelier
LED-Neonschilder – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierLeuchtkästen – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierProfilbuchstaben – Leuchtreklame Luzern von Neon Atelier3D-Buchstaben – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierFrontleuchter – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierFront- & Rückleuchter – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierAcryl-Rückleuchter – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierFassadenschilder – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierAuslegerschilder – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierFlachbuchstaben – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierMetall-Logoschilder – Leuchtreklame Luzern von Neon AtelierMoos-Logos – Leuchtreklame Luzern von Neon Atelier

Luzern

Leuchtreklame & LED-Neonschilder für Luzern

Für Café, Bar, Hotel, Salon, Praxis oder Laden in Luzern: LED-Neonschilder, Leuchtkästen, Leuchtbuchstaben und Ausleger nach Mass. Du bekommst vorab eine kostenlose Designvorschau – auf Wunsch direkt auf dem Foto deiner Fassade, nutzbar auch für den Antrag bei der Stadt.

Für Luzern
  • Hinweise zur Genehmigung: Baubewilligungen Stadt Luzern
  • Montage selbst oder mit Fachbetrieb vor Ort
Kostenlose DesignvorschauMassanfertigung24 Monate GarantieVersicherter Versand nach Luzern
CE-KennzeichnungTÜV SÜDULRoHS
Brauche ich in Luzern eine Genehmigung?Reklameverordnung, Plan Lumière und Ortsbildschutz

In Luzern ist die Dienstabteilung Baubewilligungen zuständig; Gestaltungsfragen klärt die Bauberatung. Die wichtigsten Regeln:

  • Alle Reklamen brauchen eine Bewilligung (kantonale Reklameverordnung) – ausgenommen sind nur unbeleuchtete, flach an der Fassade angebrachte Firmenschilder. Beleuchtete Reklamen sind nie bewilligungsfrei.
  • Licht: Leuchtreklamen müssen dem Plan Lumière und dem Kunstlichtreglement entsprechen; blendende oder das nächtliche Stadtbild störende Anlagen werden abgelehnt.
  • Ortsbildschutzzonen A und B (u. a. Altstadt): erhöhte Gestaltungsanforderungen, Prüfung im Einzelfall.
  • Ausleger: kantonal höchstens 1,3 m Ausladung und 3 m Höhe bis zur Unterkante; über öffentlichem Grund zusätzlich eine Konzession.
  • An geschützten Kulturdenkmälern sind Reklamen nicht zulässig.

Die Bauberatung erreichst du unter bauberatungen@stadtluzern.ch.

Quellen: Merkblatt Reklamen – Stadt Luzern, Reklameverordnung Kanton Luzern, Stand Oktober 2026. Das ist keine Rechtsberatung; verbindlich entscheidet die Stadt.

Was wir für deinen Antrag liefernFotomontage und technische Angaben

Für das Gesuch brauchst du Ansichten oder eine Fotomontage mit Massen, Material und Beleuchtung. Mit deiner kostenlosen Designvorschau bekommst du:

  • dein Schild auf dem Foto deiner Fassade
  • Masse, Material und Lichtfarbe
  • die Information, welche Elemente leuchten und welche gedruckt sind

Den Antrag selbst stellst du oder dein Werbetechniker bei der Stadt.

Montage in LuzernSelbst montieren oder Fachbetrieb beauftragen
  • LED-Neonschilder für innen kommen mit passendem Montagematerial und Steckernetzteil. Du hängst sie selbst auf und steckst sie in die Steckdose – Schritt für Schritt in unserer Montage-Anleitung.
  • Aussenschilder, Leuchtkästen und fest angeschlossene Leuchtreklame gehören in die Hände einer Elektrofachkraft. In Luzern gibt es zahlreiche Werbetechnik-Betriebe, die auch Schilder anderer Hersteller montieren und anschliessen.

Schreib uns, wo das Schild hängen soll – wir sagen dir vorab, was du für die Montage brauchst.

Welches Schild passt zu deinem Standort?Von der Altstadt bis zur Neustadt

Alle Schildarten im Überblick

Ablauf & Lieferung nach LuzernVorschau, Freigabe, Produktion, Versand
  1. Logo, Skizze oder Wunschtext senden – gern mit einem Foto deiner Fassade
  2. Kostenlose digitale Designvorschau erhalten
  3. Nach deiner Freigabe Fertigung in ca. 2–3 Wochen
  4. Versicherter Versand an deine Adresse in Luzern

Jedes Schild ist dimmbar, kommt mit Fernbedienung und 24 Monaten Garantie. Die Lieferung in die Schweiz erfolgt verzollt – bei der Zustellung fallen keine zusätzlichen Zollgebühren an.

Häufige Fragen aus LuzernGenehmigung, Montage, Lieferung

Brauche ich in Luzern eine Bewilligung für eine Leuchtreklame?
Ja. Beleuchtete Reklamen sind nach der kantonalen Reklameverordnung immer bewilligungspflichtig; zuständig ist die Dienstabteilung Baubewilligungen der Stadt Luzern.

Wie weit darf ein Ausleger in Luzern auskragen?
Kantonal höchstens 1,3 m, mit mindestens 3 m bis zur Unterkante; über öffentlichem Grund braucht es zusätzlich eine Konzession.

Montiert ihr das Schild in Luzern?
Innen-Neonschilder montierst du selbst mit dem mitgelieferten Material. Für Aussenschilder und fest angeschlossene Leuchtreklame empfehlen wir einen Werbetechnik- oder Elektrofachbetrieb vor Ort.

Kann ich das Schild vorher an meiner Fassade sehen?
Ja. Schick uns ein Foto deiner Fassade – du erhältst eine kostenlose Designvorschau mit deinem Schild an der richtigen Stelle.

Leuchtreklame für dein Geschäft in Luzern

Sende uns dein Logo und ein Foto deiner Fassade – wir zeigen dir kostenlos, wie dein Schild aussieht.